Arbeitnehmersparzulage — Extra Geld vom Arbeitgeber
Viele Arbeitnehmer kennen diese Förderung nicht. Bis zu 400 Euro jährlich — wenn Sie die Bedingungen erfüllen und es richtig beantragen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die Geld für einen Bausparvertrag sparen. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss — ohne dass Sie selbst etwas Zusätzliches aufbringen müssen. Das Beste: Es ist echtes Geld, nicht nur eine Steuervergünstigung.
Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es nicht. Es gibt allerdings ein paar Spielregeln zu beachten, und viele Menschen nutzen diese Möglichkeit gar nicht — einfach weil sie nicht wissen, dass es sie gibt.
So funktioniert die Förderung
Die Arbeitnehmersparzulage wird über Ihren Arbeitgeber ausbezahlt. Sie sparen in einen Bausparvertrag — zum Beispiel 100 Euro pro Monat — und Ihr Arbeitgeber zahlt dann zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz dazu. Die Quote liegt normalerweise bei 20 bis 40 Prozent Ihrer Sparleistung.
Das heißt konkret: Wenn Sie 1.200 Euro im Jahr sparen und Ihr Arbeitgeber 20 Prozent zusätzlich zahlt, bekommen Sie 240 Euro extra. Rein rechnerisch verdoppelt sich Ihre Sparleistung nicht, aber der Zuschuss ist trotzdem ein echter Vorteil, den Sie nicht ignorieren sollten.
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Es gibt ein paar wichtige Voraussetzungen. Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch — und nicht jeder Arbeitgeber zahlt automatisch.
Sie müssen Arbeitnehmer sein
Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch. Auch Beamte und Soldaten fallen aus dem Programm heraus.
Sie benötigen einen Bausparvertrag
Der Vertrag muss bei einer deutschen Bausparkasse abgeschlossen sein. Ausländische Bausparkassen funktionieren nicht.
Sparsumme beachten
Pro Jahr können maximal 2.100 Euro berücksichtigt werden. Wer mehr spart, verschenkt potenzielle Zuschüsse.
Arbeitgeber muss mitziehen
Nicht alle Arbeitgeber bieten diesen Service an. Sie müssen nachfragen — viele wissen gar nicht, dass sie diese Möglichkeit haben.
So beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage
Der Weg ist gar nicht kompliziert. Sie brauchen nur drei Dinge: Ihren Bausparvertrag, die Unterlagen von Ihrer Bausparkasse und eine Besprechung mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung.
Der genaue Ablauf variiert von Arbeitgeber zu Arbeitgeber, aber das Grundprinzip ist immer gleich. Sie teilen mit, dass Sie einen Bausparvertrag haben, reichen eine Bescheinigung ein, und der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss dann direkt ein.
Bausparvertrag abschließen
Wenn Sie noch keinen haben, ist das der erste Schritt. Suchen Sie sich eine Bausparkasse aus — es gibt etwa 15 größere Anbieter in Deutschland.
Bescheinigung besorgen
Ihre Bausparkasse stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass Sie einen Vertrag haben und sparen.
Arbeitgeber informieren
Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung. Bringen Sie die Bescheinigung mit und fragen Sie, wie die Abwicklung bei Ihrem Arbeitgeber funktioniert.
Praktische Tipps für die maximale Förderung
Mit diesen Tricks holen Sie das Beste aus der Arbeitnehmersparzulage heraus.
Sparbetrag optimal nutzen
Sparen Sie mindestens 1.000 bis 1.200 Euro pro Jahr, um die maximale Förderung zu erhalten. Wer weniger spart, verschenkt Zuschüsse.
Rechtzeitig beantragen
Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage am Anfang des Jahres oder sobald Sie einen Bausparvertrag haben. Spätere Anträge können zu Verzögerungen führen.
Mit Wohnungsbauprämie kombinieren
Die Arbeitnehmersparzulage lässt sich perfekt mit der Wohnungsbauprämie kombinieren. Beide Förderungen nutzen die gleiche Sparsumme, weshalb Sie doppelt gewinnen können.
Nachfragen, nachfragen, nachfragen
Viele Arbeitgeber bieten diesen Service an, aber nicht alle bewerben ihn aktiv. Fragen Sie nach — manchmal wird die Förderung einfach übersehen.
Arbeitnehmersparzulage vs. Wohnungsbauprämie
Beide Förderungen existieren parallel und können kombiniert werden. Der Unterschied ist aber wichtig zu verstehen: Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Arbeitgeber bezahlt, die Wohnungsbauprämie vom Staat.
Bei der Arbeitnehmersparzulage zahlt Ihr Arbeitgeber 20 bis 40 Prozent Ihrer Sparbeiträge zu. Bei der Wohnungsbauprämie gibt der Staat 8,8 Prozent dazu — aber nur, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Die gute Nachricht: Sie können beide gleichzeitig nutzen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Arbeitnehmersparzulage und dient zu Informationszwecken. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Arbeitgeber unterschiedlich sein. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir, mit Ihrer Bausparkasse oder Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Auch eine Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater kann sinnvoll sein.